Kostengünstige Auslagerung von Pensionszusagen
Wenn Sie auf diesen Reiter gedrückt haben, drückt Ihnen als Unternehmer „der Schuh“ bei Ihren Pensionszusagen.
Sie wissen, dass Unternehmen mit Pensionszusagen heute kaum noch veräußerbar sind; dass hohe Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz die Kreditwürdigkeit verschlechtern und dass es eine hohe Steuerlast und damit Liquiditätsabfluss gibt, wenn die Versorgungsberechtigten versterben und deshalb die Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz gewinnerhöhend aufgelöst werden müssen.
Wenn wir nicht komplett falsch liegen ist Ihr Wunsch:
Entfernung der Pensionszusage aus dem Unternehmen und damit die Lösung der obigen Probleme.
In diesem Bereich arbeiten wir mit einer der renommiertesten Rechtsberatungskanzleien Deutschlands zusammen, welche die kostengünstige Auslagerung von Pensionszusagen rechtssicher konzipiert hat und umsetzt.
Was sind die Nachteile bekannter Lösungen wie zum Beispiel der Auslagerung der Pensionszusage auf einen Pensionsfonds oder eine Rentner GmbH?
Pensionsfonds
- Auslagerung ist kaum bezahlbar
- Auf das ausgelagerte Vermögen kann nicht mehr zugegriffen werden
- Bei Tod der Versorgungsberechtigten streicht der Pensionsfonds restliches Altersvorsorgevermögen als Sterblichkeitsgewinn ein
- Unattraktive steuerliche Rahmenbedingungen für die Auslagerung
Rentner-GmbH
- Die Hohe Steuerlast bei Versterben der Versorgungsberechtigten bleibt erhalten
- Relativ hoher Verwaltungsaufwand
- Unattraktive steuerliche Rahmenbedingungen für die Auslagerung
Vielleicht haben Sie eine der hier oben genannten Möglichkeiten schon einmal in Betracht gezogen, und sind zu dem Schluss gekommen, dass das Ganze, dann doch zu teuer und/oder zu aufwendig ist, oder Ihr Steuerberater hat Ihnen abgeraten, weil er nicht haften wollte? (zu den Steuerberatern kommen wir am Schluss nochmal)
Es gibt eine Lösung:
Die Umwandlung von Pensionszusagen in ein steuerfreies, mittelbar vererbbares Vermögenskonto!
- Steuerlich attraktive Rahmenbedingungen (die Auslagerung kann für zusätzliche Steuerersparnisse sorgen)
- Im Idealfall kostet die Auslagerung dem Unternehmen keine Liquidität, sondern schafft Liquidität.
- Auf das Altersvorsorgevermögen kann auch nach der Auslagerung zugegriffen werden
- Keine Steuerlast bei Versterben der Vorsorgeberechtigten und keine Sterblichkeitsgewinne eines Versicherers
- Restliches Altersvorsorgevermögen kann für andere Mitarbeiter oder ggf. Familienangehörig als Altersvorsorge verwendet werden
- Das Unternehmen kann vollständig enthaftet werden, sodass einer Veräußerung desselben nichts mehr im Wege steht
- Der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist vollkommen aus seiner Haftung raus
Die von unserer Partnerin entwickelte Lösung basiert auf schon lange vorhandenen aber wenig beachteten, steuerlichen Rechtsgrundlagen. Ihr Steuerberater beziehungsweise Wirtschaftsprüfer wird dieses Konzept mit großer Wahrscheinlichkeit nicht kennen, es sei denn er arbeitet schon mit uns oder einem unserer Partnern zusammen.
Wir erleben immer wieder, dass Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – wenn sie von unseren und somit auch ihren Mandanten darauf angesprochen werden abwinken ohne mit uns oder unserer Partnerin in den Dialog zu treten. Die Gründe bleiben uns verborgen; wir vermuten allerdings, dass die Steuerberater Angst davor haben haften zu müssen, und deshalb lieber ihren Mandanten abraten.
Wenn wir die Chance bekommen, mit dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ein Gespräch zu führen, führt dies in aller Regel dazu, dass nicht nur unser Mandant seine kostengünstige Auslagerung bekommt, sondern wir weitere Mandanten von eben diesen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zugeführt bekommen, weil wir im persönlichen Gespräch die steuerrechtlichen Rechtsgrundlagen – als Voraussetzung für die Umsetzung – selbstverständlich offenlegen.
Aber dazu muss der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer erst einmal bereit sein um mit uns zu reden.
Sie sind Unternehmer und Sie möchten mehr wissen? Dann kontaktieren uns über dieses Formular:
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