Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR betreibt die Finanzdienstleistungsapplikation PurSecur.
PurSecur erleichtert dem Nutzer die Verwaltung seiner Versicherungsverträge, welche er weltweit mit allen notwendigen Informationen durch die Applikation verfügbar hat. Der Nutzer der PurSecur Applikation hat die Möglichkeit einen eigenen Versicherungsvermittler als Vertrauensberater zu benennen, einen vorgeschlagenen Vertrauensberater zu benennen, oder einen zugewiesen zu bekommen, welcher ihn in sämtlichen Versicherungsfragen berät und im Schadenfall gegenüber den Versicherern vertritt.
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das gesamte vertragliche Verhältnis zwischen dem Nutzer der PurSecur Applikation und der Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte, die der Nutzer der PurSecur Applikation mit seinem Vertrauensberater oder der Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR tätigt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind somit zwingender Bestandteil eines jeden Vertrags oder Geschäfts, welches mit dem Vertrauensberater oder Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR getätigt wird. Indem der Nutzer ein Häkchen in das Kästchen „AGBs gelesen, akzeptiert und bestätigt“ setzt, bestätigt er, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam gelesen und verstanden zu haben, und diese zu akzeptieren. Das ist die zwingende Voraussetzung für die Nutzung der Applikation. Setzt der Nutzer dieses Häkchen nicht, kann die Applikation nicht genutzt werden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt, ab dem der Nutzer der PurSecur Applikation ein Häkchen in das Kästchen „AGBs gelesen, akzeptiert und bestätigt“ setzt. Die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Fassung, welche sich auf der PurSecur Applikation befindet. Über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Nutzer der PurSecur Applikation zeitnah informiert und muss diese erneut anerkennen und bestätigen.
Funktion der PurSecur Applikation
Der Nutzer der PurSecur Applikation gibt seine vorhandenen Versicherungsverträge in die PurSecur Applikation ein. Der Nutzer der PurSecur Applikation wählt aus einer vorhandenen Vertrauensberater-Liste einen Berater aus, von dem er in allen Versicherungsfragen beraten werden möchte. Hat der Nutzer der PurSecur Applikation einen eigenen Vertrauensberater, welcher nicht in der vorhandenen Liste aufgeführt ist, kann er diesen kontaktieren und ihn bitten sich mit den Betreibern der PurSecur Applikation in Verbindung zu setzen. Der Vertrauensberater berät den Nutzer der PurSecur Applikation in sämtlichen Versicherungsfragen über sämtliche in der PurSecur Applikation eingetragenen Versicherungsverträge. Im Schadenfall handelt der Vertrauensberater im Auftrag des Nutzers der PurSecur Applikation als Beauftragter für den Nutzer der PurSecur Applikation gegenüber den Versicherern. Mit setzen des Häkchens in das Kästchen „AGBs gelesen, akzeptiert und bestätigt“ erteilt der Nutzer der PurSecur Applikation, dem Vertrauensberater die Vollmacht für den Nutzer der PurSecur Applikation gegenüber den Versicherern und der Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR tätig zu werden. Weiterhin erteilt der Nutzer der PurSecur Applikation durch das setzen des Häkchens in das Kästchen „AGBs gelesen, akzeptiert und bestätigt“ der Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR, eine Maklervollmacht und einen Maklervertrag. Der Nutzer bestätigt durch seine persönliche Unterschrift, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingen, die Datenschutzbestimmungen und die Maklervereinbarung gelesen und akzeptiert hat. Seine Unterschrift wird dann auch automatisch unter die Maklervereinbarung gesetzt und dient als Nachweis, gegenüber den Versicherern.
Dadurch vertritt ein Inhaber der Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR den Nutzer der PurSecur Applikation aktiv und passiv gegenüber den Versicherern. Er gibt alle notwendigen Willenserklärungen ab und nimmt diese auch entgegen; schließt neue Verträge ab und kündigt bestehende Verträge, oder nimmt in Verträgen Änderungen vor. Die verpflichtende Erstinformation gemäß §15 Versicherungsvermittlungs-Verordnung, die Maklervollmacht und der Maklervertrag können online unter www.pursecur.de eingesehen und downgeloadet werden.
Leistungsgegenstand
Der Nutzer der PurSecur Applikation hat alle Verträge mit allen Daten weltweit verfügbar. Der favorisierte Vertrauensberater betreut sämtliche Verträge aller Versicherungen. Der Vertrauensberater weißt auf eventuell schädliche Verträge oder Doppel-Versicherungen hin. Die Applikation erkennt für den Nutzer der PurSecur Applikation ungünstige Versicherungskonstellationen, welche im Schadenfall zur Zahlungsverweigerung des Versicherers führen können. Nichts an den eingegebenen Verträgen ändert sich automatisch. Die Verträge bleiben unberührt, es sei denn der Nutzer der PurSecur Applikation möchte nach einer Beratung durch den Vertrauensberater etwas an seiner Vertragskonstellation ändern. Die Nutzung der PurSecur Applikation kostet einmalig € 4,95. Die Betreiber der PurSecur Applikation sind bemüht ihre Dienstleistungen jederzeit bestmöglich über die Applikation und über unsere Internetplattform zugänglich zu machen, dabei schulden oder garantieren die Betreiber nicht die Erreichbarkeit der Internetplattform oder der Applikation. Insbesondere ist eine Haftung der Betreiber für Ausfälle aus technischen Gründen (zum Beispiel: gestörte Hardware, fehlerhafte Software und Wartungsarbeiten) sowie aus Gründen, welche die Betreiber nicht beeinflussen können (zum Beispiel: höhere Gewalt oder Verschulden durch Dritte) ausgeschlossen, außer im Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handels. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Gesundheit und Leben, oder typischerweise vorhersehbare Schäden, die aufgrund einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – auch Kardinalpflicht genannt – entstehen.
Nutzungsbedingungen
Um die PurSecur Applikation vollständig nutzen zu können, muss der potentielle Nutzer der PurSecur Applikation sich in der Applikation registrieren. Zur Nutzung und Registrierung sind nur unbeschränkt geschäftsfähige volljährige natürliche Personen berechtigt. Um die Dienste der PurSecur Applikation zu nutzen, müssen sämtliche in der PurSecur Applikation vorhandenen Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Wenn die Betreiber der PurSecur Applikation Anlass für Zweifel an den eingegebenen Registrierungsdaten haben, kann die Zusammenarbeit jederzeit beendet und die Registrierung rückgängig gemacht werden. Im Hinblick auf die Verarbeitung von Daten gelten die Erklärungen zum Datenschutz der Betreiber der PurSecur Applikation , welche auf der Webseite der Betreiber der PurSecur Applikation unter www.pursecur.de eingesehen und heruntergeladen werden können. Ein Anspruch auf ein Nutzerkonto besteht nicht. Der Betreiber der PurSecur Applikation kann einen Zugang übergangsweise oder vollständig sperren, sofern ein berechtigtes Interesse daran besteht. Dabei werden die Interessen der Betreiber der PurSecur Applikation und die Interessen des Nutzers der PurSecur Applikation gleichwertig behandelt. Sperrt der Betreiber der PurSecur Applikation ein Nutzerkonto, wird der Nutzer in Textform darüber informiert. Welche Textform der Betreiber der PurSecur Applikation dafür wählt, bleibt dem Betreiber überlassen. Durch die Nutzung der Dienste der PurSecur Applikation kommt zwischen der Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR und dem Nutzer der PurSecur Applikation ein Nutzungsvertrag zustande. Die Einzelheiten zur Nutzung sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Wenn der Vertrauensberater des Nutzers der PurSecur Applikation dem Nutzer ein Angebot für eine Versicherung oder einen Vertragswechsel macht, kann der Nutzer der PurSecur Applikation dieses Angebot annehmen oder ablehnen. Reagiert der PurSecur Applikations-Nutzer nicht auf das gemachte Angebot, gilt dies als Ablehnung. Weder der Vertrauensberater noch die Betreiber der PurSecur Applikation haften für etwaige Schäden, die möglicherweise durch nicht-reagieren oder ablehnen des Angebots durch den PurSecur Applikations-Nutzer entstehen. Der Nutzer der PurSecur Applikation hat jederzeit die Möglichkeit ein Angebot über die PurSecur Applikation anzufragen. Sämtliche Angebote welche dem PurSecur Applikations-Nutzer durch seinen Vertrauensberater oder den Betreibern der PurSecur Applikation angeboten werden, sind für den Nutzer der PurSecur Applikation kostenlos und unverbindlich. Bei der Angebotserstellung sind sowohl der Vertrauensberater sowie die Betreiber der PurSecur Applikation bemüht, sämtliche objektiven und anerkannten Bewertungsmaßstäbe für Versicherungsprodukte zu berücksichtigen, für Fehler die in Zusammenhang mit der Angebotserstellung passieren können, ist eine Haftung ausgeschlossen. Bestehende Verträge kann der Nutzer der PurSecur Applikation übersichtlich verwalten und optimieren. Dem Nutzer der PurSecur Applikation ist bewusst, dass sich seine Lebensumstände im Laufe seines Lebens ändern und sich somit sein Bedarf an Versicherungen aus seinem Portfolio ändern kann. Weder die Betreiber der PurSecur Applikation noch der Vertrauensberater des PurSecur Applikations-Nutzers übernehmen Gewähr dafür, dass bestehende Verträge, welche in die PurSecur Applikation übertragen werden und die Betreiber der PurSecur Applikation übernehmen, die geeignetste , die beste oder die sinnvollste Wahl für den Nutzer der PurSecur Applikation dargestellt haben oder zukünftig darstellen werden. Die Nutzung der PurSecur Applikation kann eine persönliche Beratung nicht unbedingt ersetzen. In diesen Fällen, wird der Vertrauensberater in aller Regel die Beratung durchführen oder ein Berater der Betreiber der PurSecur Applikation und dies auch nur auf Wunsch des Nutzers der PurSecur Applikation. Die Beratung kann über verschiedene Kanäle erfolgen. Entweder online oder persönlich. Durch die Nutzung der PurSecur Applikation verwaltet die Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR die in die PurSecur Applikation übertragenen Versicherungsverträge des Nutzers der PurSecur Applikation. Dafür benötigt die Hartmann & Hilton GbR vom Nutzer der PurSecur Applikation eine Vollmacht. Diese Vollmacht berechtigt den Inhaber der Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR, der eine Maklerlizenz besitzt unter anderem, die bestehenden Verträge bei den Versicherern einzusehen und die Daten der bestehenden Verträge in unser System zu übertragen. Die Vollmacht wird mit der Maklervereinbarung vom Nutzer unterzeichnet. Die Betreiber der PurSecur Applikation übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Daten, welche von den Versicherern zur Verfügung gestellt werden vollständig oder richtig sind. Der Nutzer der PurSecur Applikation verpflichtet sich, die angebotenen Dienste nur entsprechend deren Zweck zu verwenden. Dem Nutzer der PurSecur Applikation ist es untersagt die Software in dessen eigenen Computerprogramme einzubringen oder mit diesen zusammenzusetzen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu vertreiben, unterlizensieren, in weitere Programme zu integrieren, mit weiteren Programmen zu verknüpfen oder für illegale Zwecke zu verwenden. Die Betreiber der PurSecur Applikation ist jederzeit berechtigt die Bereitstellung der Applikation einzustellen oder dem Nutzer der PurSecur Applikation das Recht zur Nutzung dieser zu beenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Nutzer der PurSecur Applikation gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Der Nutzer der PurSecur Applikation kann jederzeit verlangen, dass sein Nutzerkonto gelöscht wird. Im Hinblick auf die Speicherung von Daten über die Geschäftsbeziehung hinaus gelten die Datenschutzerklärungen, welche der Nutzer der PurSecur Applikation unter www.pursecur.de einsehen und herunterladen kann. Der Nutzer der PurSecur Applikation ist selbst für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Bei Missbrauchsverdacht kann sich der Nutzer der PurSecur Applikation eine formlose Email an support@pursecur.de schreiben. Der Nutzer der PurSecur Applikation muss entsprechende Vorkehrungen treffen, seine auf der PurSecur Applikation verwendeten Daten zu sichern. Unter sämtliche Daten versteht der Betreiber der PurSecur Applikation sämtliche eingegebenen, hochgeladenen, gespeicherten, anderweitig übersandten oder vom Betreiber der PurSecur Applikation an den Nutzer der PurSecur Applikation versandten Daten. Diese Daten und Inhalte müssen vom Nutzer der PurSecur Applikation regelmäßig und gefahrenentsprechend gesichert werden. Die Betreiber der PurSecur Applikation weisen ausdrücklich darauf hin, dass es ratsam ist eine eigene Sicherungskopie zu erstellen um bei einem eventuellen Verlust von Daten diese selbst wieder herstellen zu können. Die Betreiber der PurSecur Applikation sowie der Vertrauensberater dürfen telefonische Gespräche mit dem Nutzer der PurSecur Applikation aufnehmen und speichern, wenn dieser ausdrücklich einwilligt. Dies erfolgt aufgrund gesetzlicher Pflichten und zum Zweck eines gesetzlich erforderlichen Nachweises. Auf Nachfrage am Beginn des Telefonats kann der Nutzer der PurSecur Applikation den Mittschnitt des Gesprächs explizit einwilligen. Damit erteilt der Nutzer der PurSecur Applikation den Mitarbeitern der Betreiber der PurSecur Applikation, die Erlaubnis, Gespräche nachträglich anzuhören. Die Betreiber der PurSecur Applikation sind berechtigt , Niederschriften der Aufzeichnungen anzufertigen. Im Falle eines Rechtsstreits, können die Betreiber der PurSecur Applikation die aufgezeichneten Gespräche als Beweis verwenden, wenn der Nutzer der PurSecur Applikation zu Beginn eines mitgeschnittenen Telefonats seine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat. Einer weiterer Einwilligung bedarf es nicht.
Maklervertrag:
Der Maklervertrag ist die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Nutzer der PurSecur Applikation und einem der Inhaber der Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR, welcher im Vermittlerregister gemäß §11a Gewerbeordnung eingetragen ist und die Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler) besitzt. Er legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und definiert die Dienstleistungen, die der Makler für den Kunden erbringen soll. Der Maklervertrag enthält Regelungen zu: den Pflichten des Maklers, wie die Beratung, Marktanalyse und Vermittlung passender Versicherungen; den Pflichten des Nutzers der PurSecur Applikation, wie die Bereitstellung aller notwendigen Informationen; Laufzeiten und Kündigungsmodalitäten. Der Maklervertrag ist die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR als Betreiber der PurSecur Applikation und dem Nutzer der PurSecur Applikation. Mit setzen des Häkchens in das Kästchen „AGBs gelesen, akzeptiert und bestätigt“ sowie mit der geleisteten Unterschrift, schließt der Nutzer der der PurSecur Applikation einen Maklervertrag mit Rainer Hilton ab. Der Maklervertrag ist für alle Nutzer der PurSecur Applikation gleich und kann bei Bedarf auf der Webseite www.pursecur.de eingesehen und heruntergeladen werden. Wird die PurSecur Applikation vom Nutzer der Applikation nicht mehr gewünscht oder und gelöscht, wird hierdurch der Maklervertrag zwischen dem Nutzer der PurSecur Applikation und Rainer Hilton nicht gekündigt. Die Kündigung von Maklervertrag und Vollmacht kann der Nutzer der PurSecur Applikation jederzeit schriftlich, entweder über die Firmenadresse von Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR, oder durch eine E-Mail an kündigung@pursecur.de kündigen. Rainer Hilton als einer der Inhaber der Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR, handelt als Makler auf Grundlage dieses Vertrages im Interesse des Nutzers der PurSecur Applikation.
Maklervollmacht:
Die Maklervollmacht ist ein separates Dokument, dass dem oben genannten Versicherungsmakler die rechtliche Ermächtigung gibt, im Namen des Nutzers der PurSecur Applikation zu handeln. Er kann durch diese Vollmacht zum Beispiel: Versicherungsverträge im Namen des Nutzers der PurSecur Applikation kündigen oder abschließen; Änderungen an bestehenden Verträgen vornehmen und bei Versicherungsgesellschaften Informationen einholen.
Die Maklervollmacht gibt dem Makler also die Befugnis, den Nutzer der PurSecur Applikation gegenüber Dritten (Versicherungsunternehmen) zu vertreten, während der Maklervertrag die internen Vereinbarungen zwischen dem Makler und dem Nutzer der PurSecur Applikation regelt. Am Ende dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen befindet sich die Maklervollmacht, die zwingend vom Nutzer der PurSecur Applikation unterschrieben werden muss, damit der Nutzer der PurSecur Applikation, die PurSecur Applikation auch tatsächlich nutzen kann. Diese Unterschrift liegt im Rahmen der elDAS – Verordnung der Europäischen Union (Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt). Sie wurde 2014 beschlossen und trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung ist die elektronische Identifizierung, sowie die Vertrauensdienste, welche die elektronische Signatur für die rechtsgültige Unterzeichnung von Dokumenten beinhaltet. Diese Unterschrift ist die Voraussetzung für die Nutzung der Applikation. Ohne Unterschrift des Nutzers der PurSecur Applikation, kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber der PurSecur Applikation und dem Nutzer der PurSecur Applikation zustande. Die Unterschrift wird im System der Betreiber der PurSecur Applikation gespeichert. Die Unterschrift kann auch für andere Dokumente genutzt werden, die für das tägliche Maklergeschäft notwendig sind. Für andere Dokumente wird die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers der PurSecur Applikation eingeholt. Die unterschriebene Vollmacht kann – falls erforderlich – an Versicherer oder andere berechtigte Dritte weitergeleitet werden. Der Betreiber der PurSecur Applikation und dessen Inhaber als Makler, haben das Recht , eine Vollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Umfang der Vollmacht richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Sie entspricht in Ausmaß und Reichweite einer für diese Branche üblichen Vollmacht. Die Vollmacht erstreckt sich zum Beispiel auf: Beschaffung von Daten des Nutzers der PurSecur Applikation; Betreuung und Verwaltung der Verträge des Nutzers der PurSecur Applikation; Vermittlung von neuen Verträgen und Unterstützung beim Regeln von Versicherungsschäden. Der Nutzer der PurSecur Applikation kann die Vollmacht jederzeit widerrufen. Auch die Betreiber der PurSecur Applikation haben das Recht die Vollmacht jederzeit zu widerrufen. Die Vollmacht darf vom Betreiber der PurSecur Applikation in für den Nutzer der PurSecur Applikation ungünstigen Zeiten nur dann widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Vermittlung von Versicherungsverträgen
Der Nutzer der PurSecur Applikation kann seinen Vertrauensberater damit beauftragen Versicherungsverträge zu sondieren und vorzuschlagen. Wählt der Nutzer der PurSecur Applikation einen vom Vertrauensberater vorgeschlagenen Versicherungsvertrag aus, wird die Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR vom Vertrauensberater davon in Kenntnis gesetzt und schließt im Auftrag des Nutzers der PurSecur Applikation den Versicherungsvertrag ab. Vertrauensberater kann auch die Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR sein. Der Vertrauensberater ist verpflichtet, seinem Vorschlag eine hinreichende Anzahl von auf dem Markt angebotenen Verträgen und Versicherern zugrunde zu legen. Der Vorschlag basiert auf dieser Grundlage und berücksichtigt die Eignung für die Bedürfnisse des Nutzers der PurSecur Applikation. Dies gilt nicht, wenn der Vertrauensberater den Nutzer der PurSecur Applikation vor Abgabe der Vertragserklärung auf eine begrenzte Auswahl von Unternehmen und Produkten hinweisen. Wird der Nutzer der PurSecur Applikation auf eine begrenzte Auswahl hingewiesen, wird dem Nutzer der PurSecur Applikation durch den Vertrauensberater mitgeteilt, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage der Vorschlag erfolgt ist. Zusätzlich werden dem Nutzer der PurSecur Applikation die Namen der zugrunde gelegten Unternehmen mitgeteilt. Auf diese Pflicht, kann der Nutzer der PurSecur Applikation durch eine gesonderte schriftliche Erklärung verzichten. Der Vertrauensberater verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen, nur Verträge zu vermitteln, die den individuellen Bedürfnissen des Nutzers der PurSecur Applikation entsprechen. Dabei berücksichtigt der Vertrauensberater bei seinen Vorschlägen das Verhältnis von Preis und Leistung, die Zuverlässigkeit beim Bearbeiten von Schäden und die Expertise der Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR. Die Vermittlung von Lebensversicherungen und Dienstleistungen mit Anlagezweck kann nur dann vermittelt werden, wenn der Nutzer sich identifiziert . Als Identifikation gilt ein gültiger amtlicher Ausweis. Der Ausweis muss ein Lichtbild enthalten und die Pass- und Ausweispflicht erfüllen. Es werden nur Verträge von Unternehmen vermittelt, die unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen und deren Regelwerk in deutscher Sprache verfasst ist. Produkte von ausländischen Versicherern die in Deutschland tätig sind werden nur dann vermittelt, wenn deren Angebot und Zuverlässigkeit mit einem deutschen Unternehmen vergleichbar sind. Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Produkte von Direktversicherern können nicht vermittelt werden, da diese den Abschluss von Verträgen durch Dritte nicht zulassen. Diese Verträge können nicht durch die Betreiber der PurSecur Applikation vermittelt werden, sie können ab schon in die PurSecur Applikation eingetragen werden. Der Nutzer der PurSecur Applikation muss dem Vertrauensberater alle Angaben, die für eine vertragsgemäße Beratung und Verwaltung benötigt werden, wahrheitsgemäß und fristgemäß übermitteln. Die Mitwirkungspflicht des Nutzers der PurSecur Applikation bleibt unberührt. Der Nutzer der PurSecur Applikation hat insbesondere mitzuwirken beim Unterschreiben eines Versicherungsantrags, sowie den Abgeben aller geforderten Erklärungen. Er muss den Aufforderungen der Betreiber der PurSecur Applikation oder des Versicherers unverzüglich nachkommen.
Kommunikation
Die Kommunikation findet vorrangig mit dem Vertrauensberater des Nutzers der PurSecur Applikation statt. Hierzu können alle Wege der Kommunikation genutzt werden, welche untereinander vereinbart wurden. Ausgenommen davon sind lediglich Erklärungen die der gesetzlichen Schriftform unterliegen.
Haftung durch den Makler
Die Haftung durch Rainer Hilton als Versicherungsmakler ist mit Ausnahme der in den §§ 60,61 VVG geregelten Beratungs- und Dokumentationspflichten wie folgt begrenzt: Er haftet bis zu einem Betrag von 1.230.000 Euro je Schadenfall, wenn er vertragliche Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit verletzt. In diesen Fällen haftet er außerdem bis zu höchstens 1.850.000 Euro für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres. Die Haftung ist beschränkt, weil in der genannten Höhe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht. Rainer Hilton haftet, wenn er wesentliche Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind: deren Erfüllen die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllen sich der Nutzer der PurSecur Applikation sich deshalb verlassen darf. Die Haftung ist jedoch wie folgt begrenzt: Rainer Hilton haftet höchstens bis zur Höhe des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischen, vorhersehbaren Schadens. Er haftet nicht für ausbleibenden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und daraus entstandene mittelbare Schäden. In unbegrenzter Höhe haftet er nur für Schäden, die sich aus den §§ 60, 61 VVG geregelten Beratungs- und Dokumentationspflichten ergeben; wenn er einen Schaden vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführt hat, oder der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Rainer Hilton haftet weiterhin nicht, für oben genannte Fehler, die der Vertrauensberater des Nutzers zu verschulden hat. In diesem Fall greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Vertrauensberaters.
Haftung durch die Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR
Für Mängel oder Fehler an der PurSecur Applikation haften die Betreiber der PurSecur Applikation nur, wenn die Betreiber der PurSecur Applikation diesen Mangel oder Fehler arglistig, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen haben. Die Betreiber der PurSecur Applikation haften nicht für Störungen, die sie nicht beeinflussen können, wie zum Beispiel: überlastete Leitungen oder Ausfall von Telekommunikations-Verbindungen. Die hier dargestellten Begrenzungen der Haftung von Rainer Hilton als Versicherungsmakler und der Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR gelten ebenso für: die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Betreiber der PurSecur Applikation und sonstige Dritte, die den Betreibern der PurSecur Applikation helfen, ihre Pflichten zu erfüllen.
Schlussbestimmungen
Wenn eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, bleiben alle weiteren Abschnitte wirksam. Auch bereits bestehende Verträge bleiben unberührt. Die unwirksame Regelung entfällt ersatzlos, an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung hierzu. Stellt sich heraus, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken bestehen, bleiben alle weiteren Abschnitte wirksam. Auch die bestehenden Verträge bleiben unberührt. Wenn die Betreiber der PurSecur Applikation die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, geschieht dies – sofern nicht lediglich rechtlich vorteilhaft für den Nutzer der PurSecur Applikation – wie folgt: Bevor die angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig werden, werden dem Nutzer der PurSecur Applikation die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform übermittelt. Der Nutzer der PurSecur Applikation wird auf die geänderten Passagen und das Datum des geplanten Inkrafttretens hingewiesen. Der Nutzer der PurSecur Applikation erhält außerdem eine sechs-wöchige Widerspruchsfrist. Die Frist beginnt mit der übermittelten Nachricht. Wird vom Widerspruchsrecht innerhalb der sechs Wochenfrist kein Gebrauch gemacht, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht sowie alle internationalen Kollisionsnormen sind ausgeschlossen. Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten ist der jeweilige Hauptsitz der Hartmann & Hilton Financial Consulting GbR.
Stand: 01.März 2025